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Details zur Internationalen Gesundheits-Tourismus-Komplikationsversicherung


Was ist die Gesundheits-Tourismus-Komplikationsversicherung?

Um unseren Patienten die besten Dienstleistungen im Gesundheitstourismus zu bieten, arbeiten wir bei Pharmalps mit erfahrenen Versicherungsgesellschaften in der Türkei zusammen.

Die Gesundheits-Tourismus-Komplikationsversicherung bietet ausländischen Staatsbürgern, die sich in der Türkei medizinischen Eingriffen unterziehen, Schutz vor Komplikationen, die nach der Operation auftreten und eine Überarbeitung oder Wiederholung des Eingriffs erforderlich machen können. Sie deckt Komplikationen ab, die direkt aus dem Eingriff resultieren, und schließt andere Komplikationen oder Schäden aus, die durch Kunstfehler oder zusätzliche gesundheitliche Bedingungen des Versicherten verursacht werden. Die Police ist ab dem Startdatum für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig.

Pharmalps bietet Versicherungen für die folgenden Eingriffe an:

  • Zahnkomplikationen
  • Augenkomplikationen
  • Haartransplantationskomplikationen
  • Orthopädie, Gynäkologie, Allgemeinchirurgie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO), Thoraxchirurgie, Kinderchirurgie, ästhetische Eingriffe, invasive Eingriffe
    Herz-Kreislauf-Chirurgie-Komplikationen

Wer kann versichert werden?

Die Versicherung steht Personen im Alter von 5 bis 75 Jahren zur Verfügung. Personen ab 75 Jahren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für den Abschluss der Police ist eine Reisepassnummer erforderlich.

Geografische Abdeckung

Die Police ist nur für Behandlungen im Zusammenhang mit Komplikationen von Operationen/Eingriffen und medizinischen Behandlungen gültig, die nach dem Startdatum der Police innerhalb der Grenzen der Republik Türkei durchgeführt werden. Die Behandlungen müssen in akkreditierten Gesundheitseinrichtungen für den Gesundheitstourismus durchgeführt werden.

Stationäre Behandlung

Die Police deckt medizinische Komplikationen ab, die nach Operationen, Eingriffen und medizinischen Interventionen auftreten, die in akkreditierten Gesundheitseinrichtungen in der Türkei durchgeführt werden. Die Deckung unterliegt den in der Police und im Zertifikat angegebenen Limits und Raten für die in den Policeplänen angegebenen Behandlungen. Unzufriedenheit aufgrund persönlicher Vorlieben bei ästhetischen Operationen und Zahnbehandlungen ist nicht abgedeckt. Die Deckung gilt nur für die angegebene Operation oder den angegebenen Eingriff, und Komplikationen durch Behandlungen außerhalb des relevanten Policeplans sind ausgeschlossen. Während die Kosten für eine Überarbeitung oder einen Eingriff zur Behandlung von Komplikationen abgedeckt sind, sind Rehabilitation und Physiotherapie nach der Operation/dem Eingriff nicht abgedeckt. Tests und Medikamente, die für die angegebenen medizinischen Eingriffe erforderlich sind, sind abgedeckt, aber diagnostische Verfahren über die standardmäßigen präoperativen Tests hinaus und nicht damit zusammenhängende Medikamente sind nicht abgedeckt. Unterstützende Behandlungen und zusätzliche Untersuchungen für Gesundheitsprobleme, die nicht mit der Operation zusammenhängen, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Deckung der Flugkosten

Wenn der Versicherte aufgrund einer Komplikation nach einer Behandlung in der Türkei oder einer Überarbeitungsoperation eine Behandlung benötigt, werden die Kosten für einen Economy-Class-Flug von seinem Heimatland in die Türkei erstattet, vorbehaltlich der in der Police angegebenen Limits und Selbstbehalte. Das Deckungslimit für Flugkosten variiert je nach Plan, daher ist es wichtig, das Zertifikat zu überprüfen. Die Deckung umfasst einen Selbstbehalt von 100 EUR, und der maximale erstattbare Betrag ist im Zertifikat und in der Police angegeben.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unterkunftsdeckung:

Falls der Versicherte aufgrund einer Komplikation oder einer Überarbeitungsoperation in der Türkei eine Behandlung benötigt, werden die außerhalb der medizinischen Einrichtung vor und nach der Behandlung in der Türkei anfallenden Unterkunftskosten bis zu einem maximalen Tageslimit von 100 EUR und einem Gesamtlimit, das das in der Police oder im Zertifikat angegebene Deckungslimit nicht überschreitet, übernommen. Unterkunftskosten haben einen Selbstbehalt von 200 EUR/2 Tage für chirurgische Pläne und 100 EUR/1 Tag für andere Pläne. Die Deckung tritt nach der in der Police angegebenen Selbstbehaltsfrist in Kraft. Unterkunftskosten für nicht-medizinische Bedürfnisse sind optional und nicht inbegriffen. Die Notwendigkeit der Unterkunft wird durch medizinische Berichte bestimmt.

Deckung für Eingriffe im Heimatland:

Diese Deckung kann optional gewählt werden. Kleine Eingriffe und medizinische Behandlungen im Zusammenhang mit frühen Komplikationen, wie z.B. Entzündungen oder Infektionen an der Stelle des medizinischen Eingriffs/der Operation nach der Rückkehr des Versicherten in sein Heimatland, die keine erneute Krankenhausaufnahme erfordern, sind im Rahmen dieser Police bis zu den im Zertifikat und in der Police angegebenen Limits abgedeckt. Um eine Erstattung für solche im Heimatland angefallenen Kosten zu beantragen, muss der Versicherte den Original-Medizinbericht, die Rechnungen und Bankdaten (SWIFT, IBAN) per Post einreichen. Nach der Bewertung werden Zahlungen für gedeckte Ausgaben innerhalb der Deckungslimits auf das Bankkonto des Versicherten überwiesen. Überweisungskosten werden von den Deckungslimits abgezogen.

Begleiterkosten im Krankenhaus:

Diese Option kann nur in chirurgischen und kardiovaskulären Chirurgieplänen ausgewählt werden. Die entsprechende Deckung und Limits gelten nicht für den ursprünglichen Eingriff/die Operation in der Türkei. Im Falle einer zweiten Intervention, die durch die Police abgedeckt ist, werden die Transport- und Unterkunftskosten für einen begleitenden Begleiter in die Türkei innerhalb der in der Police und im Zertifikat angegebenen Limits und Selbstbehalte erstattet. Begleiterkosten auf der Krankenhausrechnung während des Krankenhausaufenthalts sind nicht abgedeckt.

Reiseversicherung:

Diese Deckung ist in allen Plänen verfügbar. Kosten im Zusammenhang mit Gesundheit, Krankenwagen, medizinischer Beratung und Rückführung sterblicher Überreste, wie im Zertifikat und in der Police angegeben, werden innerhalb der Deckungslimits und der besonderen Bedingungen der Reise-Krankenversicherung bewertet (separat als Anhang bereitgestellt).

Unfallversicherung:

Verfügbar in allen Plänen. Das im Zertifikat und/oder in der Police angegebene Deckungslimit wird im Todesfall des Versicherten aufgrund eines Unfalls an die gesetzlichen Erben oder Begünstigten des Versicherten ausgezahlt. Die Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung gelten für die Ausstellung der Police und die Entschädigungsverfahren.

Rechtsschutzdeckung:

Verfügbar in allen Plänen. Falls der Versicherte innerhalb der Grenzen der Türkei rechtlichen Rat benötigt, werden die Kosten für die Rechtsberatung innerhalb des in der Police und/oder im Zertifikat angegebenen Deckungslimits übernommen.

Deckung für die Erneuerung von Reisedokumenten:

Verfügbar in allen Plänen. Falls der Reisepass oder ein gleichwertiges Reisedokument des Versicherten innerhalb der Grenzen der Türkei verloren geht oder gestohlen wird und dies durch einen offiziellen Bericht der Behörden nachgewiesen wird, werden die Kosten für die Erneuerung der verlorenen/gestohlenen Dokumente innerhalb des in der Police und/oder im Zertifikat angegebenen Deckungslimits übernommen.

Haftpflichtversicherung:

Verfügbar in allen Plänen. Die Versicherungsgesellschaft leistet Entschädigungszahlungen bis zum oberen Deckungslimit, das in der Police für Tod, Verletzung oder Sachschäden, die einem Dritten durch einen vom Versicherten in der Türkei verursachten Unfall entstehen, angegeben ist, unter den folgenden Bedingungen:

  • Der Versicherte muss der Versicherungsgesellschaft sofort eine detaillierte schriftliche Mitteilung über den Unfall machen, der Schaden verursachen könnte.

  • Der Versicherte darf keine Kommunikation, Briefe, Schreiben oder rechtlichen Mitteilungen, die an ihn gesendet wurden, zurückhalten.

  • Der Versicherte darf ohne Wissen der Versicherungsgesellschaft keine Zahlungen, Zusagen oder Vorschläge für Zahlungen machen oder Verhandlungen über Entschädigungen führen.

  • Die Versicherungsgesellschaft ist, falls erforderlich, befugt, im Namen des Versicherten auf die Entschädigungsforderung zu reagieren und diese rechtlich zu verteidigen.

    Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Operationsversicherung Pläne

  • Zahnversicherungsplan

    m Rahmen des Zahnversicherungsplans sind Komplikationen bei Zahnextraktion, chirurgischer Zahnextraktion, Wurzelbehandlung, Implantatsetzung, Protheseneinsetzung und Kosten, die durch parodontale Verfahren entstehen, abgedeckt. Kieferorthopädische Behandlungen sind nicht abgedeckt. Probleme wie Unzufriedenheit mit der Farbe oder Form der Prothese bei der Anwendung von Prothesen werden nicht als Komplikationen betrachtet, und es wird keine Entschädigung gewährt. Komplikationen wie verzögertes Bluten bei chirurgischer Zahnextraktion, Zahnfleischinfektion, zurückgebliebene Zahnfragmente und Probleme wie falscher Sitz des Implantats, Verschiebung, Herausfallen oder Schädigung des Kieferknochens bei Implantatsetzungen sind durch die Police abgedeckt.

    Eine Entschädigung wird nicht gewährt, wenn kein Behandlungsplan und keine Panorama-Röntgenaufnahme vor der Erstbehandlung im Zahnversicherungsplan vorliegen oder wenn am Ende der Behandlung oder bei Auftreten von Komplikationen keine aktuelle Panorama-Röntgenaufnahme verfügbar ist. In Fällen, in denen der Behandlungsplan im Zahnversicherungsplan länger als 6 Monate dauern wird, muss die zweite Police innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der ersten Police zusammen mit der ersten Police erworben werden. In diesem Fall wird der Deckungszeitraum als 12 Monate betrachtet. Wird die zweite Police mehr als 30 Tage nach dem Startdatum der ersten Police bei langfristiger Behandlungsplanung ausgestellt, werden die Policen nicht als ergänzend zueinander betrachtet.

  • Augenversicherungsplan

    Im Rahmen des Augenversicherungsplans sind Komplikationen im Zusammenhang mit refraktiven Operationen wie Excimer-Laser, LASIK, Kataraktoperationen, Ptosis-Operationen, Glaukomoperationen und Netzhautablösungsoperationen durch die Police abgedeckt. Bei Excimer-Laser-Operationen sind Komplikationen wie Flap-Verschiebung, Keratitis, Epithelwucherung unter dem Flap und eine Verschlechterung des Sehvermögens um mehr als 0,75 Dioptrien bei der Untersuchung 60 Tage nach der Operation abgedeckt.

    Bei Kataraktoperationen sind Komplikationen wie Blutungen, Perforation des Auges, Riss der Linsenkapsel, Verlust der Transparenz in der Hornhautschicht, Verbrennung an der Einschnittstelle, Verbleib von Kataraktfragmenten im Auge, Infektion, Netzhautablösung, Makulaödem, Unwohlsein, schmerzendes Auge, herabhängendes Augenlid, Glaukom und/oder Doppelsehen; eine Verschlechterung des Sehvermögens um mehr als 1 Dioptrie bei der Untersuchung 60 Tage nach der Operation und Nachstar abgedeckt.

    Bei der Ptosis-Operation ist das erneute Herabhängen des Augenlids abgedeckt. Bei Netzhautablösungsoperationen sind das erneute Ablösen der Netzhaut, intraokulare Blutungen, Kataraktbildung und Glaukom abgedeckt.

    Komplikationen wie Konjunktivalriss, Schädigung des Skleralflaps, Verlust des Glaskörpers, Verlust des zentralen Gesichtsfeldes, Dekompressionsretinopathie, Infektion, Blasendurchsickern, suprachoroidale Blutung und Uveitis sind bei Glaukomoperationen abgedeckt.

  • Haartransplantationsplan

    Im Rahmen des Haartransplantationsplans sind Komplikationen, die daraus resultieren, dass der Versicherte/Patient die Empfehlungen des behandelnden Arztes nicht befolgt (z.B. frühzeitiges Kämmen und Bürsten der Haare, Nichtbefolgen der Haarwaschprozedur, Unterlassen der notwendigen Nachsorge nach der Haartransplantation usw.) und das Nichtergreifen der Haartransplantation, nicht abgedeckt.

    Behandlungen für das Nichtergreifen der transplantierten Haarfollikel oder die Entwicklung von Infektionen auf der Kopfhaut trotz Einhaltung aller Empfehlungen sowie Wiederholungshaartransplantationen sind jedoch abgedeckt. Für die Auszahlung von Entschädigungsansprüchen ist ein ärztlicher Bericht erforderlich, der die Einhaltung der Nachsorgeempfehlungen nach der Haartransplantation bestätigt. Revisionstransplantationen, die über die Anzahl der bei der ersten Behandlung implantierten Grafts hinausgehen, sind nicht von der Transplantationsabdeckung umfasst.

  • Plan für Herz-Kreislauf-Chirurgie

    Komplikationen nach Operationen/Eingriffen wie periphere Gefäßchirurgie, Krampfaderoperation, Herzklappenersatz, Valvuloplastie, Koronararterien-Bypass-Operation, Koronarstentplatzierung und größerer Gefäßersatz, die in einer Gesundheitseinrichtung in der Türkei durchgeführt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Restenose und Stentmigration, wie in der medizinischen Literatur beschrieben, sind im Rahmen dieses Plans abgedeckt.

    Unsere vertrauenswürdigen Partner in der Türkei können bei Bedarf eine Zweitmeinung von einem unabhängigen Experten einholen, um die Entschädigungsansprüche des Versicherten zu bewerten. Die Partner von Pharmalps im Bereich Versicherung haben die endgültige Entscheidungsbefugnis bezüglich der Zahlung von Entschädigungen für Komplikationen.

    In allen Fällen, die chirurgische oder medizinische Eingriffe/Anwendungen erfordern, sind die Ausgaben für den Begleiter, einschließlich Unterkunft und anderer Ausgaben des Begleiters in der Gesundheitseinrichtung sowie Transport- und Hotelunterbringungskosten, nicht abgedeckt. (Falls ein zusätzlicher Begleiterplan erworben wird, sind die Transportkosten (Flug) und die Hotelunterbringungskosten für den Begleiter innerhalb der Deckungslimits abgedeckt.)

  • Plan für Orthopädie, Gynäkologie, Allgemeinchirurgie, HNO, Thoraxchirurgie, Kinderchirurgie, ästhetische und invasive Verfahren

    Alle Komplikationen, die im Informationsblatt zur Einwilligung des Patienten vor der Operation aufgeführt sind (mit Ausnahme des Todes), sind abgedeckt. Invasive Verfahren wie Koronarangiographie, Ballondilatation, Stentplatzierung und Entfernung von koloskopischen oder gastrokopischen Polypen sind abgedeckt. Endoskopische retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP) Verfahren sind von der Abdeckung ausgeschlossen. Bei koronaren invasiven Verfahren werden nur Restenosen nach Stentplatzierung und Stentmigration als Komplikationen betrachtet. Unter den gynäkologischen Operationen sind Komplikationen nach einem Kaiserschnitt (mit Ausnahme früher Komplikationen wie Blutung und Gebärmutterruptur) in der Abdeckung enthalten. Bei ästhetischen Operationen werden Revisionsanträge aufgrund persönlicher Unzufriedenheit mit der durchgeführten Operation nicht berücksichtigt. Revisionen aufgrund chirurgischer Versäumnisse (wie Nasenspitzenabsenkung, anhaltende Abweichung bei der Rhinoplastik, Perforation des Nasenseptums; Asymmetrie, Absenkung, Implantatriss und Kapselkontraktur bei Brustästhetik) sind jedoch abgedeckt. Botox-Anwendungen sind nicht durch die Police abgedeckt.

Entschädigungs und Zahlungsverfahren

Der akzeptable Entschädigungsbetrag für den Versicherten innerhalb der Versicherungsperiode wird gemäß dem abgedeckten Versicherungsschutz auf der Grundlage der im Zertifikat definierten relevanten Deckung, innerhalb des Deckungslimits und des festgelegten Zahlungsanteils gezahlt. Der insgesamt zu zahlende Entschädigungsbetrag, selbst wenn mehrere Komplikationen innerhalb desselben Plans auftreten und der Versicherte mehrmals in die Türkei kommen muss, darf das im Versicherungsschein angegebene Gesamtabdeckungslimit nicht überschreiten.

Diese Police enthält keine Bestimmung zur vorherigen Genehmigung.

Für natürlichen Tod gibt es in dieser Police keine Entschädigungsdeckung.

Die gesamten Gesundheitsausgaben des Versicherten werden nach einer 10-tägigen Überprüfungs- und Bewertungsperiode nach Einreichung der folgenden Dokumente und gegebenenfalls zusätzlicher Dokumente, die je nach Plan erforderlich sein können, auf seine Kreditkarte oder sein Bankkonto erstattet:

Vollmacht, die vom Versicherten unterschrieben ist, um medizinische Dokumente vom Versicherer zu erhalten

Erster Operationsbericht

Erklärung des Versicherten über die aufgetretene Komplikation (wann sie begann, welche Beschwerden auftraten, etc.)

Ärztlicher Bericht, der die Behandlung der Komplikation erklärt, einschließlich des Operationsberichts, falls verfügbar

Originalrechnungen, die Ausgaben für medizinische Einrichtungen, Unterkunft und Transport nachweisen

*Pharmalps ist kein Versicherungsunternehmen. Abhängig von Ihren Plänen, Operationen und Ihren Anfragen werden wir die Preise und Details der Rechnungen prüfen und sie mit Ihnen teilen.*

**Versicherungen sind nur für die vereinbarten Krankenhäuser und Kliniken gültig, die über das Zertifikat für Internationalen Gesundheitstourismus verfügen. Wenn der Patient eine Versicherung für spezifische Behandlungen abschließt, sich jedoch entscheidet, sich in einem anderen Krankenhaus behandeln zu lassen, deckt die Versicherung mögliche Komplikationen nicht ab.**


Ort

Dunajska Cesta 56
1000 Ljubljana
Slowenien

Kontakt

info@pharmalps.com
+ 386 69 641 841

Arbeitszeit
  • Montag – Freitag

    08.00  Uhr – 17.00 Uhr

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